AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Findus Sports – Hundeschule
Inhaberin: Sylvia Kuschke
Stand: Juli2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Hundeschule Findus Sports und ihren Kund:innen über Einzelstunden, Gruppenkurse, Workshops und Veranstaltungen abgeschlossen werden.

2. Anmeldung & Vertragsabschluss

Die Anmeldung kann über die Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Mit der Bestätigung durch die Hundeschule kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

3. Leistungsumfang

Die Inhalte, Dauer und Termine der Kurse und Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Website oder im persönlichen Angebot.

4. Teilnahmevoraussetzungen

  • Der Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen.
  • Der Hund darf keine ansteckenden Krankheiten haben.
  • Die Hundeschule behält sich vor, Hunde vom Training auszuschließen, wenn sie gesundheitsgefährdend oder unkontrollierbar erscheinen.

5. Zahlung

Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn zu überweisen oder bar beim ersten Termin zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Preise.

6. Kündigung und Vergütung

1. Bei sämtlichen Veranstaltungen der Hundeschule „Findus-sports“ handelt es sich um zeitlich befristete Dienstverhältnisse, welche automatisch nach Durchführung der jeweiligen gebuchten Veranstaltung durch Zeitablauf enden.

2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist daher für beide Seiten ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch nicht an der gebuchten Veranstaltung teilnimmt, schuldet er dennoch die volle vereinbarte Vergütung.

3. Der Vertrag kann ferner von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

4. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, in Textform erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang beim Kündigungsempfänger.

5. Wird das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, kann die Hundeschule einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.

6. In der Regel ist davon auszugehen, dass jeweils folgende Vergütungen vom Kunden geschuldet werden: a. Bei Kursen, Seminaren und allen Online-Angeboten:

a. Mehr als acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 20% der Teilnahmegebühr.

b. Weniger als acht Wochen, einschließlich sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40% der Teilnahmegebühr.

c. Weniger als sechs Wochen, einschließlich vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 60% der Teilnahmegebühr.

d. Weniger als vier Wochen, einschließlich zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 80% der Teilnahmegebühr.

e. Weniger als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 100% der Teilnahmegebühr.

f. Einzelstunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vorher, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.

7. Dem Kunden bleibt es jedoch in allen Fällen, egal welche Veranstaltungsart, nachgelassen darzulegen und zu beweisen, dass die Hundeschule infolge des Vertragsendes höhere als die in den oberen Sätzen angenommenen Aufwendungen erspart hat oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft hätte erwerben können bzw. es böswillig unterlassen hat, ihre Arbeitskraft anderweitig zu verwenden.

8. Kündigt die Hundeschule das Vertragsverhältnis, ohne durch das vertragswidrige Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst worden zu sein oder veranlasst sie durch ihr eigenes vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Kunden, so steht der Hundeschule ein Anspruch auf die Vergütung insoweit nicht zu, als ihre bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Kunden kein Interesse mehr haben.

7. Absage durch die Hundeschule

Die Hundeschule behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, zu geringe Teilnehmerzahl, Unwetter) abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten oder die Teilnahmegebühr vollständig erstattet.

8. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die teilnehmenden Hunde verursacht werden. Die Hundehalter:innen haften für ihre Tiere gemäß § 833 BGB.

9. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Leistungen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen auf dieser Website.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Hundeschule, sofern gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

SYLVIA KUSCHKE • zertifizierte HUNDETRAINERIN

„Teamwork, Spaß & Erfolg!“

„Teamwork, Spaß & Erfolg!“

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Die Freude an der Bewegung in der freien Natur – der Spaß für Hund & Halter sind mir sehr wichtig. Das Ergebnis ist, dass du mit deinem Hund glücklich und zufrieden bist. Einfach mal auf eine Schnupperstunde kommen es es selbst erleben. Ich freue ich auf dich – deine Sylvia.